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Batterieverordnung |
Batterieverordnung a) Batterien können nach Gebrauch überall im Handel dort abgegeben werden, wo Batterien verkauft werden. Alternative Abgabemöglichkeiten bieten Wertstoff-/Recyclinghöfe und Schadstoffmobile. b.) Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet. c.) Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der beiden Zeichen - dargestellt in BGBl. 1998,662 -, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen. Beide Zeichen haben die gleiche Bedeutung. Unterschreitet das Zeichen aufgrund der Abmessungen der Batterie eine bestimmte Mindestgröße, kann das Zeichen auf die Verpackung gedruckt werden.
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